Medienberichten der letzten Tage zufolge (Süddeutsche Zeitung vom 13.01.2026) steht zu befürchten, dass das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) nach hochriskanten Investitionen wahrscheinlich leider die Hälfte seines Vermögens – und somit ca. 1 Mrd. Euro oder mehr- abschreiben muss. Somit dürften auf die Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen leider beträchtliche Renteneinbußen zukommen.
Grund dafür dürften leider teilweise jahrelange massive Fehlinvestitionen sein beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin sein.. Hier sollen unter anderem Investments in Start-ups erfolglos gewesen sein, die dann leider in der Insolvenz endeten oder in kräftige Schieflage geraten waren.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Bergdolt Rechtsanwälte, München, sollten Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte umgehend ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen lassen, zumal das Versorgungswerk der Zahnärzte Medienberichten der letzten Tage zufolge (siehe z.B. Handelsblatt vom 08.01.2026) selber vor kurzem beim Kammergericht Berlin eine Feststellungsklage beantragt hat, bei der es im 1. Schritt vermutlich vorwiegend um die Gerichtsstandsbestimmung geht und die sich dann gegen insgesamt zwölf Parteien richten soll.
Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner und Bergdolt Rechtsanwälten prüfen lassen, ob ihnen nicht eigene Ansprüche zustehen, die sie verfolgen können.
Dazu gehört unter anderem auch die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche, z.B. gegen die beteiligten Wirtschaftsprüfer, eventuelle Ansprüche aus Beraterhaftung und Vermittlerhaftung, weiterer für den Schaden verantwortlicher Personen, aber auch z.B. die Prüfung möglicher Staatshaftungsansprüche z.B. gem. § 839 BGB z.B. gegen die Aufsichtsbehörde.
Vor allem rechtsschutzversicherte Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten im 1. Schritt gerne prüfen lassen, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein Vorgehen übernimmt