Menu Close

Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin

Beim  Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) überschlagen sich die Ereignisse und betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte fragen sich nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, Berlin, und Bergdolt Rechtsanwälten, München, was sie tun können: Medienberichten der letzten Wochen zufolge (Süddeutsche Zeitung vom 13.01.2026) steht zu befürchten, dass das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) nach hochriskanten Investitionen wahrscheinlich leider die Hälfte seines Vermögens – und somit ca. 1 Mrd. Euro oder mehr- abschreiben muss. Somit dürften auf die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen leider beträchtliche Renteneinbußen zukommen.

Grund dafür dürften leider teilweise jahrelange massive Fehlinvestitionen sein beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin sein.. Hier sollen unter anderem Investments in Start-ups erfolglos gewesen sein, die dann leider in der Insolvenz endeten oder in kräftige Schieflage geraten waren.

Auch Beitragserhöhungen der Pflichtbeiträge der Mitglieder, um das Kapital wieder aufzufüllen, stehen im Raum.

Das Versorgungswerk der  Zahnärztekammer Berlin(VZB) hat Medienberichten der letzten Wochen zufolge (siehe z.B. Handelsblatt vom 08.01.2026) inzwischen beim Kammergericht Berlin einen Antrag eingereicht, bei dem es im 1. Schritt vermutlich vorwiegend um  die Gerichtsstandsbestimmung geht und im 2. Schritt vermutlich eine Klage vorbereitet werden soll, die sich gegen mehrere Parteien richten soll.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Bergdolt Rechtsanwälte, München, die in dem Fall zusammen arbeiten, sollten Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Mitglied im VZB sind, umgehend ihre rechtlichen Interessen prüfen und  wahrnehmen lassen.

Zunächst kann gegen eine eventuelle Beitragserhöhung ein Widerspruch geprüft werden, gegen den auch, sollte ihm nicht abgeholfen werden, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich wäre. Doch Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten berücksichtigen, dass hier teilweise für einen Widerspruch enge Fristen bestehen, die eingehalten werden müssen.

– Außerdem können betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte prüfen, ob sie nicht ein Auskunftsrecht oder Akteneinsichtsrecht geltend machen.

-Weiterhin könnten betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche prüfen, z.B. gegen die beteiligten Wirtschaftsprüfer, eventuelle Ansprüche aus Beraterhaftung und Vermittlerhaftung, da den Zahnärztinnen und Zahnärzten auch eigene Ansprüche auf Schadensersatz zustehen könnten, die sie geltend machen könnten.

– Für rechtsschutzversicherte Zahnärztinnen und Zahnärzte kann auch geprüft werden, ob die Rechtsschutzversicherung für den Rechtsschutzfall eintritt und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner und Bergdolt Rechtsanwälte führen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung auf Kostenübernahme durch.

Betroffene Berlin Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte und Bergdolt Rechtsanwälte wenden, die zusammen seit ca. 28 Jahren (23 Jahre und 25 Jahre) schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutzrecht tätig sind und in den letzten Jahren mehrere tausend geschädigte Verbraucher und Anleger erfolgreich vertreten hatten (z.B. Wirtschaftsprüferhaftung Wirecard/getgoods, Beraterhaftung, Staatshaftung Wirecard, Lehman-Zertifikate, Dieselskandal, etc.