Menu Close

30.01.2026: VZB: Ansprüche prüfen

Beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) häuft sich Medienberichten der letzten Tage zufolge (Süddeutsche Zeitung vom 13.01.2026) der konkrete Verdacht, dass das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) nach hochriskanten Investitionen wahrscheinlich leider die Hälfte seines Vermögens – und somit ca. 1 Mrd. Euro oder mehr- abschreiben muss und somit auf die Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen leider beträchtliche Renteneinbußen von vielen  Prozent zukommen könnten von eventuell 20, 30 Prozent  oder mehr wegen jahrelanger massiver Fehlinvestments.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Bergdolt Rechtsanwälte, München, sollten Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte umgehend ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen lassen, Die Kanzleien haben schon Akteneinsicht  beim Kammergericht Berlin gestellt zu einem vor kurzem gestellten Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung.

Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner und Bergdolt Rechtsanwälten umgehend prüfen lassen,

-ob ihnen nicht eigene Ansprüche zustehen, die sie verfolgen können

-ob gegen eventuelle Beitragserhöhungen Maßnahmen  wie Widersprüche sinnvoll sind

-ob nicht  eigene Auskunftsbegehren gestellt werden sollten, um  im Anschluss eigene Ansprüche z.B. gegen beteiligten Wirtschaftsprüfer, eventuelle Ansprüche aus Beraterhaftung und Vermittlerhaftung, oder auch wegen möglicher Staatshaftungsansprüche z.B. gem. § 839 BGB z.B. gegen die zuständige Aufsichtsbehörde geltend machen zu können.

Rechtsschutzversicherte Zahnärztinnen und Zahnärzte seien darauf hingewiesen, dass  Kanzleien wie Dr. Späth & Partner und Bergdolt gerne eine  kostenlose Anfrage für  die Zahnärztin/den Zahnarzt bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung stellen.